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Humanoid-Portal

27. August 2026

Sind humanoide Roboter sicher? Datenschutz, Hacker und Haftung 2026

Sind humanoide Roboter sicher? Was ihre Kameras aufzeichnen, welche Sicherheitslücken belegt sind und welche Regeln in Deutschland ab 2026 und 2027 gelten.

Humanoider Serviceroboter mit Kameraaugen steht im Wohnzimmer einer Altbauwohnung, im Hintergrund sitzt eine Frau mit Laptop auf dem Sofa

Bild: KI-Illustration (Higgsfield), erstellt für humanoid-portal.de · KI-generiert, keine reale Fotografie

Ein humanoider Roboter ist ein fahrbarer Computer mit Kameras, Mikrofonen und einer Internetverbindung, der sich frei durch Ihre Wohnung oder Ihre Werkhalle bewegt. Genau das macht die Sicherheitsfrage anders als bei jedem Saugroboter: Er sieht mehr, er hört mehr, und er kann jemanden verletzen. Für beide Risiken gibt es 2026 belegte Fälle und einen Regelrahmen, der noch Lücken hat.

Unser Beitrag über die chinesische Marktdominanz hat gezeigt, dass rund 97 Prozent der weltweit ausgelieferten Humanoiden aus China kommen und dass die USA im Juli 2026 unter anderem mit Cybersicherheitsbedenken ein Importverbot verhängt haben. Ob diese Bedenken sachlich tragen oder Handelspolitik sind, blieb dort offen. Dieser Artikel geht der Frage nach.

Drei Arten von Sicherheit, die ständig durcheinandergehen

Wenn über die Sicherheit humanoider Roboter diskutiert wird, laufen drei völlig verschiedene Themen ineinander. Sie trennen zu können, hilft bei jeder Kaufentscheidung.

Datenschutz meint die Frage, welche personenbezogenen Daten der Roboter erfasst und was mit ihnen geschieht. Hier geht es um Kameras, Mikrofone, Gesichter, Gespräche und Grundrisse.

Cybersicherheit meint die Frage, ob Dritte unbefugt Zugriff auf das Gerät bekommen können. Ein Angreifer, der die Kontrolle über einen Roboter übernimmt, hat nicht nur die Daten, sondern auch die Aktuatoren.

Funktionale Sicherheit meint die klassische Maschinensicherheit: Kann das Gerät jemanden verletzen, wenn es umfällt, zugreift oder unerwartet anfährt?

Die öffentliche Debatte dreht sich meist um Punkt eins, die Regulierung um Punkt drei. Die konkretesten dokumentierten Vorfälle liegen bislang bei Punkt zwei.

Was ein humanoider Roboter tatsächlich erfasst

Ein Humanoide braucht seine Sensorik, um überhaupt zu funktionieren. Er muss den Raum kartieren, Hindernisse erkennen, Objekte greifen und Sprache verstehen. Die Sensorausstattung ist deshalb kein Extra, sondern die Grundlage.

Typisch sind heute mehrere RGB-Kameras im Kopf, oft ergänzt um Tiefensensoren oder LiDAR, dazu ein Mikrofonarray für die Spracherkennung, Kraftsensoren in den Gelenken und eine inertiale Messeinheit für das Gleichgewicht. Der 1X NEO etwa arbeitet mit zwei Stereo-Fischaugenkameras zu je 8,85 Megapixeln, die mit 90 Hertz auslesen.

Daraus entsteht ein Datenbestand, der über eine Videoaufnahme deutlich hinausgeht. Der Roboter kennt nach kurzer Zeit den Grundriss der Wohnung, den Standort von Möbeln und Wertgegenständen, die Tagesabläufe der Bewohner, die Gesichter und Stimmen aller Anwesenden und je nach Aufgabe auch den Inhalt von Schränken und Kühlschrank. Diese Kombination gibt es sonst nirgends im Privathaushalt.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob erfasst wird, sondern wo verarbeitet wird. Läuft die Wahrnehmung vollständig auf dem Gerät und verlässt nur ein anonymisiertes Statusprotokoll die Wohnung, ist das Risiko überschaubar. Werden Rohbilder zur Auswertung in eine Cloud geschickt, sieht die Lage anders aus. Fast alle Hersteller nutzen Cloud-Verarbeitung mindestens für das Training ihrer Modelle, und viele Datenschutzerklärungen erlauben das ausdrücklich.

Der Fall Unitree: wenn der Roboter nach Hause telefoniert

Der am besten dokumentierte Sicherheitsvorfall der Branche betrifft ausgerechnet den Hersteller mit den höchsten Stückzahlen im Westen.

Im März 2025 fanden Sicherheitsforscher in der Software der Unitree-Go1-Roboterhunde einen undokumentierten Fernzugang. Die Geräte bauten beim Erkennen einer Internetverbindung selbstständig einen Tunnel zu einem Dienst namens CloudSail auf, entwickelt vom chinesischen Unternehmen Zhexi Technology. Über diesen Kanal ließen sich die Roboter fernsteuern und ihre Kamerabilder einsehen. Die Forscher identifizierten 1.919 einzelne Go1-Einheiten, die sich mit dem Netz verbunden hatten, darunter Geräte an amerikanischen und kanadischen Universitäten.

Ein halbes Jahr später traf es die Humanoiden. Am 20. September 2025 veröffentlichten die Sicherheitsforscher Andreas Makris und Kevin Finisterre eine als UniPwn bezeichnete Schwachstelle. Betroffen waren die Vierbeiner Go2 und B2 sowie die Humanoiden G1 und H1. Der Angriff setzte am Bluetooth-Einrichtungsvorgang an: Wer sich in Funkreichweite befand, konnte während der Erstkonfiguration Befehle einschleusen und Root-Zugriff auf das Gerät erlangen. Kein Passwort, kein Netzwerkzugang, nur räumliche Nähe.

Im Zuge derselben Untersuchungen berichtete das spanische Sicherheitsunternehmen Alias Robotics, dass ein G1 im Regelbetrieb alle fünf Minuten Telemetriedaten an Server in China sendet, ohne dass der Nutzer darüber informiert wird.

Unitree wies den Vorwurf einer absichtlichen Hintertür zurück und sprach von einer Schwachstelle. Beim Go1 folgten Taten: Der Anbieter tauschte im März 2025 den Schlüssel aus und legte den Tunneldienst still. Bei UniPwn sieht es anders aus. Auf die Meldung der Forscher antwortete das Unternehmen im Juli 2025 sinngemäß, eine Behebung erfordere eine vollständige Systemüberarbeitung und damit Quartale bis Jahre. Ein bestätigter Firmware-Patch ist bis heute nicht öffentlich, und die Forscher haben die vertrauliche Offenlegung gegenüber dem Hersteller daraufhin eingestellt.

Was man daraus mitnehmen sollte, ist weniger ein Urteil über eine einzelne Firma als eine Einsicht über den Reifegrad der Branche. Diese Geräte werden von Robotikteams gebaut, nicht von Sicherheitsteams. Ein Bluetooth-Einrichtungsvorgang ohne Authentifizierung wäre bei einem Router seit fünfzehn Jahren undenkbar. In der Robotik ist er 2025 durch die Qualitätssicherung gekommen. Es spricht wenig dafür, dass westliche Hersteller hier grundsätzlich besser aufgestellt sind, es hat nur noch niemand systematisch nachgesehen.

Teleoperation: der Mensch hinter den Kameras

Ein Datenschutzproblem eigener Art entsteht dort, wo Roboter noch nicht autonom genug sind und ein Mensch aushilft.

Der 1X NEO ist dafür das offenste Beispiel, weil der Hersteller das Verfahren selbst beschreibt. Für Aufgaben, die die Software noch nicht beherrscht, etwa das Einräumen einer Spülmaschine oder das Falten von Wäsche, schaltet sich ein Mitarbeiter des Unternehmens per VR-System auf den Roboter und steuert ihn fern. Er sieht dabei in Echtzeit durch die Kameras des Geräts, also in die Wohnung.

1X hat dafür Schutzmechanismen eingebaut: Jede Sitzung muss vom Nutzer freigegeben werden, Personen können unkenntlich gemacht werden, bestimmte Räume lassen sich softwareseitig sperren, ein Licht am Kopf zeigt die aktive Verbindung an, und die Bediener sind fest angestellte, überprüfte Mitarbeiter in den USA mit Verschwiegenheitsverpflichtung.

Das klingt durchdacht, und es ist deutlich mehr, als die meisten Wettbewerber offenlegen. Zwei Einschränkungen bleiben trotzdem. Erstens ist keiner dieser Mechanismen bisher unabhängig geprüft worden, man verlässt sich auf die Angaben des Herstellers. Zweitens hilft eine Freigabe durch den Wohnungsinhaber den anderen Anwesenden nicht: Besuch, Kinder, Pflegekräfte oder Handwerker haben nicht zugestimmt und wissen von der Sitzung in der Regel nichts.

Wichtig ist außerdem die Einordnung: Teleoperation ist kein Sonderfall eines einzelnen Anbieters, sondern der Normalzustand dieser Gerätegeneration. Auch dort, wo nicht darüber gesprochen wird, fließen Aufnahmen aus realen Haushalten und Werkhallen in das Training der Modelle zurück. Ein Hersteller, der Teleoperation offen dokumentiert, ist eher ein gutes als ein schlechtes Zeichen.

Physische Sicherheit: das ungelöste Normproblem

Bei der Maschinensicherheit ist die Lage paradoxerweise klarer und zugleich unfertiger.

Klar ist der Rahmen für Industrieroboter. Die Normenreihe ISO 10218 wurde im Februar 2025 in ihrer ersten großen Überarbeitung seit vierzehn Jahren veröffentlicht. Teil 1 behandelt den Roboter, Teil 2 die Anwendung und die Roboterzelle. Die frühere technische Spezifikation ISO/TS 15066 zur Mensch-Roboter-Kollaboration ist dabei weitgehend in Teil 2 aufgegangen, und erstmals sind auch Anforderungen an die Cybersicherheit enthalten.

Unfertig ist die Anwendung auf Humanoide. ISO 10218 geht von statisch stabilen Robotern aus, also von Maschinen, die stehen bleiben, wenn man den Strom abschaltet. Ein zweibeiniger Roboter tut das nicht. Er hält sein Gleichgewicht aktiv, und fällt bei einem Fehler um. Ein Gerät von 30 bis 70 Kilogramm, das aus anderthalb Metern Höhe unkontrolliert kippt, ist eine Gefahrenquelle, für die es in den bestehenden Normen keine passende Kategorie gibt.

Genau diese Lücke soll ISO 25785-1 schließen, die erste internationale Norm für dynamisch stabile mobile Roboter. Der Arbeitsentwurf wurde im Mai 2025 veröffentlicht, die Kommentierungsfrist endete am 21. Juni 2025, inzwischen führt die ISO das Dokument als Committee Draft. Verabschiedet ist die Norm damit immer noch nicht, realistisch wird sie 2027 kommen.

Bis dahin müssen Hersteller und Betreiber sich mit dem behelfen, was da ist: ISO 10218 in ihrer 2025er Fassung, dazu ISO 13849-1 und IEC 62061 für die funktionale Sicherheit der Steuerung, ergänzt um eine dokumentierte eigene Risikobeurteilung für alles, was diese Normen nicht abdecken. Wer einen Humanoiden im Betrieb einsetzt, sollte sich diese Risikobeurteilung vom Lieferanten zeigen lassen und nicht mit dem CE-Zeichen zufrieden sein. Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers, dass er die geltenden Vorschriften einhält.

Zur Größenordnung des Risikos gibt es eine belastbare Zahl aus der klassischen Industrierobotik. Eine 2024 in der Fachzeitschrift Applied Ergonomics veröffentlichte Auswertung amerikanischer Unfallmeldungen untersuchte 77 roboterbezogene Arbeitsunfälle aus den Jahren 2015 bis 2022. Über 60 Prozent davon gingen auf unerwartetes Anfahren zurück, meist während Wartungs- oder Störungsbeseitigungsarbeiten. Nicht der laufende Betrieb ist der gefährliche Moment, sondern der Eingriff in eine Maschine, die man für abgeschaltet hielt.

Was in Deutschland ab wann gilt

Für den deutschen Markt sind vier Regelwerke relevant, und ihre Fristen liegen weiter auseinander, als vielen bewusst ist.

RegelwerkGilt abBetrifft
DSGVOseit 2018jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Roboter
AI Act, verbotene Praktiken und KI-Kompetenzseit 2. Februar 2025untersagte Anwendungen, Schulungspflicht im Unternehmen
AI Act, Transparenzpflichten2. August 2026Kennzeichnung von KI-Interaktion und KI-Inhalten
EU-Maschinenverordnung 2023/123020. Januar 2027Produktsicherheit, Konformitätsbewertung, Cybersicherheit
AI Act, Hochrisiko nach Anhang III2. Dezember 2027eigenständige Hochrisiko-Systeme
AI Act, Hochrisiko in Produkten nach Anhang I2. August 2028KI in Maschinen und Medizinprodukten
ISO 25785-1noch offenSicherheit dynamisch stabiler laufender Roboter

Die beiden späten Hochrisiko-Termine sind neu und werden häufig noch falsch wiedergegeben. Ursprünglich sollten diese Pflichten 2026 und 2027 greifen. Verschoben wurden sie durch den sogenannten Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744, die am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Das ist also kein Entwurf mehr, sondern geltendes Recht.

Für humanoide Roboter hat das eine handfeste Folge. Ein industriell eingesetzter Humanoide ist KI in einem regulierten Produkt und fällt damit unter Anhang I. Die vollen Hochrisiko-Anforderungen des AI Act treffen ihn also erst im August 2028. Der eigentliche Stichtag für Hersteller und Betreiber liegt deshalb früher und woanders, nämlich im Januar 2027 bei der Maschinenverordnung.

Für den Privathaushalt gilt die Haushaltsausnahme nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO. Wer einen Roboter ausschließlich für persönliche Zwecke in der eigenen Wohnung betreibt, ist selbst nicht Verantwortlicher im Sinne der Verordnung. Diese Ausnahme hat allerdings zwei Grenzen. Sie endet, sobald Aufnahmen den privaten Bereich verlassen, etwa wenn Sie ein Video veröffentlichen oder den Roboter auf den Gehweg blicken lassen. Und sie befreit den Hersteller nicht: Sobald Bilder aus Ihrer Wohnung auf dessen Servern verarbeitet werden, ist er Verantwortlicher und schuldet Ihnen Auskunft, Zweckbindung und Löschung.

Im gewerblichen Einsatz liegt die Verantwortung beim Betreiber. Ein Humanoide mit Kamera in einem kundenzugänglichen Bereich oder in einer Werkhalle verarbeitet fortlaufend personenbezogene Daten von Kunden und Beschäftigten. Das erfordert eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO, eine tragfähige Rechtsgrundlage, in aller Regel eine Beteiligung des Betriebsrats und eine klare Regelung, wie lange Aufnahmen gespeichert werden. Sobald Gesichter zur Wiedererkennung ausgewertet werden, kommt Artikel 9 DSGVO über biometrische Daten hinzu, und die Anforderungen steigen deutlich.

Neun Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen sollten

Die folgenden Punkte lassen sich vor einer Anschaffung klären, und die Antworten sagen mehr über einen Hersteller aus als jedes Datenblatt.

  1. Welche Daten verlassen das Gerät, in welcher Form und wie oft? Rohbilder oder abstrahierte Zustandsdaten?
  2. Wo stehen die Server, und nach welchem Recht werden sie betrieben?
  3. Lässt sich der Roboter ohne Cloud-Verbindung sinnvoll betreiben, und was fällt dabei weg?
  4. Gibt es Teleoperation, muss sie einzeln freigegeben werden und ist sie am Gerät sichtbar?
  5. Wie lange werden Aufnahmen gespeichert, und gibt es eine funktionierende Löschfunktion?
  6. Wie lange liefert der Hersteller Sicherheitsupdates, und wie werden sie eingespielt?
  7. Wurde die Firmware jemals extern auf Sicherheit geprüft, und ist der Bericht einsehbar?
  8. Liegt eine Risikobeurteilung vor, die das Sturz- und Kollisionsrisiko ausdrücklich behandelt?
  9. Wer haftet, wenn der Roboter einen Schaden verursacht, und deckt Ihre Versicherung das ab?

Wer diese Fragen stellt und ausweichende Antworten bekommt, hat bereits eine Antwort. Eine Übersicht darüber, welche Modelle überhaupt zur Wahl stehen, finden Sie in unserem Vergleich humanoider Roboter.

Einordnung: die Risiken sind real, aber nicht gleich verteilt

Humanoide Roboter sind 2026 weder Überwachungsgeräte noch harmlose Haushaltshelfer. Die Risiken sind real, unterscheiden sich aber stark nach Einsatzort.

Im Privathaushalt ist der Datenabfluss das wahrscheinlichere Problem. Er ist unauffällig, dauerhaft und für den Nutzer praktisch nicht überprüfbar. Der Unitree-Fall hat gezeigt, dass ein Gerät jahrelang Daten senden kann, ohne dass es jemandem auffällt, bis ein Forscherteam nachsieht.

Im Betrieb überwiegt das physische Risiko. Hier hilft, dass die Maschinensicherheit ein eingeübtes Feld mit klaren Verfahren ist. Was fehlt, ist die passende Norm für laufende Maschinen, und die kommt frühestens 2027.

Bemerkenswert ist, dass die Herkunft eines Roboters für die Sicherheitsfrage weniger aussagt, als die aktuelle Debatte nahelegt. Die dokumentierten Schwachstellen stammen aus China, das ist richtig. Sie stammen aber auch von dort, weil chinesische Geräte günstig genug sind, dass unabhängige Forscher sie kaufen und auseinandernehmen. Ein Roboter für 100.000 Euro landet seltener auf dem Prüfstand eines Sicherheitslabors. Wer daraus schließt, teure westliche Modelle seien automatisch sicherer, verwechselt fehlende Funde mit Abwesenheit von Fehlern. Deutsche Anbieter wie Neura Robotics haben beim Datenschutz einen Standortvorteil, weil sie im europäischen Rechtsrahmen entwickeln, aber auch ihre Firmware ist bislang nicht öffentlich geprüft.

Der praktikabelste Umgang ist deshalb kein Verzicht und kein blindes Vertrauen, sondern die Behandlung dieser Geräte als das, was sie sind: vernetzte Kameras mit Armen und Beinen. Man stellt sie nicht ins Schlafzimmer, man hält die Firmware aktuell, man liest die Datenschutzerklärung, und man fragt beim Hersteller nach, bevor man kauft. Welche Anbieter dabei überhaupt in Frage kommen, führen wir auf unserer Übersicht der Hersteller humanoider Roboter.

Häufige Fragen

Zeichnen humanoide Roboter dauerhaft auf?+

Kameras und Mikrofone laufen im Betrieb praktisch immer, weil der Roboter sonst weder navigieren noch Sprachbefehle verstehen könnte. Entscheidend ist nicht die Erfassung, sondern was danach passiert: ob die Daten das Gerät verlassen, wie lange sie gespeichert werden und wer sie einsehen darf. Das steht in der Datenschutzerklärung des Herstellers, nicht im Datenblatt.

Gilt die DSGVO für einen Roboter in meiner Wohnung?+

Für Sie als Privatperson greift die Haushaltsausnahme nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO, solange die Nutzung rein persönlich bleibt. Der Hersteller und sein Cloud-Dienst sind davon nicht befreit: Sobald Aufnahmen aus Ihrer Wohnung auf dessen Servern landen, ist er Verantwortlicher im Sinne der Verordnung. Sobald Sie fremde Personen mit dem Roboter beobachten oder Aufnahmen veröffentlichen, endet die Ausnahme auch für Sie.

Wurden humanoide Roboter schon gehackt?+

Ja, dokumentiert. Im September 2025 veröffentlichten Sicherheitsforscher die als UniPwn bezeichnete Schwachstelle in der Bluetooth-Einrichtung mehrerer Unitree-Modelle, über die sich aus kurzer Distanz Root-Zugriff erlangen ließ. Bereits im März 2025 war in den Go1-Robotern des Herstellers ein undokumentierter Fernzugang aufgefallen. Unitree stufte beides als Schwachstelle statt als Absicht ein. Den Go1-Fernzugang schaltete das Unternehmen im März 2025 ab, für UniPwn ist bis heute kein bestätigter Firmware-Patch öffentlich.

Ab wann müssen humanoide Roboter in der EU zertifiziert sein?+

Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 gilt verbindlich ab dem 20. Januar 2027 und behandelt erstmals Cybersicherheit und kollaborative Systeme ausdrücklich. Der AI Act greift gestaffelt bis 2027 und 2028. Eine eigene Sicherheitsnorm für laufende, dynamisch balancierende Roboter, die ISO 25785-1, befindet sich noch in Arbeit.

Was ist gefährlicher, der Datenabfluss oder der Roboter selbst?+

Im Haushalt ist der Datenabfluss das wahrscheinlichere Problem, weil er unbemerkt und dauerhaft stattfinden kann. Im Betrieb überwiegt das physische Risiko, vor allem das unerwartete Anfahren während Wartungsarbeiten und der Sturz eines 30 bis 70 Kilogramm schweren Geräts.

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